Das Ermächtigungsverfahren
Mit dem Ermächtigungsverfahren in Strafsachen werden Behördenmitglieder und Beamte durch willkürliche Entscheide der Anklagekammer (einer Abteilung des Kantonsgerichtes) vor einer Strafuntersuchung und damit einer Strafverfolgung geschützt.
- Das Ermächtigungsverfahren in Strafsachen – Kurzfassung, Stand am 11. März 2007
- Schreiben an den Bundesrat zwecks Aufhebung des Ermächtigungsverfahren im Kanton St. Gallen (chronologische gesetzgeberische Entwicklung), vom 12. Juli 2002
- Diverse grundsätzliche Gerichtsentscheide der Anklagekammer des Kantons St. Gallen der Jahre 1956 bis 1998
- Bundesgerichtsentscheid Nr. 1P.413/2001 vom 20.12.01 gegen Anklagekammer des Kt. St. Gallen wegen dem Ermächtigungsverfahren
- Gutachten von Prof. Franz Riklin über das St. Galler Ermächtigungsverfahren vom 1. Juli 2002
- Eingabe 4.2 an die Bundesversammlung, vom 30. Januar 2005
- Basler Kommentar zum Strafgesetzbuch, Art. 366
- Kurzkommentar zum Strafgesetzbuch von Prof. Dr. Trechsel